Kapital oder Rente bei der Pensionierung?


Kapitalauszahlung oder Altersrente
im BVG-Bereich?

(private, obligatorische Pension in CH)

Vorerst eine kleine Geschichte über den Ausflug mit den Pensionierten

Jahrelang ging ich als Pensionskassenverwalter mit den Pensionierten zusammen zum Pensioniertenausflug. Bei diesen Pensionierten handelte es sich um ehemalige Angestellten einer Bank. Es war ein Mix zwischen den einfachen Angestellten bis hin zu den ehemaligen Direktoren.

Ein Teil dieser Pensionierten hatten sich damals für die Rente entschieden und die anderen fürs Kapital. Dies ging durch alle Angestelltenschichten hindurch. Früher war es in dieser Bank nicht möglich einen Teil des Kapitals oder einen Teil der Rente zu beziehen. Entweder oder, war damals die Devise.

Erstaunlich war die Tatsache, dass diejenigen die sich für die Rente entschieden hatten, schön ausgeputzt und zufrieden mit frischen Klamotten am Pensioniertenausflug erschienen, während die Kapitalbezüger mürrisch, mit älteren Kleider und ein wenig in geduckter Haltung mitkamen. Gegen Abend hin, als wir auf dem Weg nach Hause waren, war Geldsuche der "Kapitalbezüger" angesagt. Sie kamen auch zu mir mit der Frage ob man nirgends noch irgendwelche "Rechte" hätte. Die "Rentenbezüger" hingegen, gingen frisch fröhlich wieder nach Hause ohne irgendwelche Anträge zu stellen.

Und dies, um es nochmals zu erwähnen, gleichwohl ob es sich um einen ehemaligen "Kleinangestellter" oder Direktor handelte.

Die intelligente Kapitalbezüger hatten damit eine Wohnung gekauft, im Glaube man könnte sein Lebensunterhalt danach mit der AHV-Rente (staatliche Rente in CH) finanzieren.

Die schlauen hatten es an der Börse verspielt und die Dummen hatten es sich von den Kindern oder sonstige Lausbuben wegschnappen lassen.

Sinn und Zweck des BVG oder der privaten Pensionskasse

An diesem Punkt angekommen müssen wir über den Sinn und Zweck des BVG unterhalten. Während die AHV (die 1. Säule) ganz klar für das "Überleben" eines Versicherten da steht, besteht der Sinn des BVG (2. Säule) darin, den Versicherten einen gewissen Lebensstandard zu sichern.

Jedoch:

  • Wenn die versicherte Person damit ein Haus kauft, dann versucht sie eine Stufe im Lebensstandard höher zu kommen. Und das ist nicht der Sinn und Zweck des BVG. Zudem wie will sie die nötigen Reparaturen und die Steuer für das Haus bezahlen?
  • Wenn die versicherte Person "dieses" Geld an der Börse bringt, dann hat diese Person bereits seine früheren Ersparnissen an der Börse verspielt und versucht jetzt noch sein Glück mit dem letzten Geld.
  • Wenn die versicherte Person das Geld an den Kindern abgibt, dann ist das ganz bestimmt nicht der Sinn und Zweck des BVG gewesen, denn dieser besteht darin einen gewissen Lebensstandard für das Alter der versicherten Person zu sichern.
  • Wenn die versicherte Person "dieses" Geld auf einem Sparkonto legt und immer wieder das nötige herausnimmt, dann darf sie weder richtig Krank werden. Denn die versicherte Person weiss ganz bestimmt nicht wie lange sie noch zu leben hat. Sie ist jedoch in der versicherten Risikogemeinschaft aller Rentner bestens behütet.
  • Hier müsste man über die Bücher und die BVG-Minimalleistungen nur noch als Rente auszahlen dürfen. Die versicherte Person hätte dann immer noch die Möglichkeit das "überobligatorische" Kapital zu verpulvern.

    Zitat von Pierluigi Peruzzi:

    Die Börse druckt kein Geld. Wenn Sie an der Börse einen Franken verdienen möchten, dann müssen sie es einem anderen Börsenkonkurrenten wegschnappen.