AHV Revision 2020


Die schweizerische AHV Revision 2020

Persönlich betrachte ich die Revision 2020 der AHV als Betrug an Arbeitnehmer, Selbständigerwerbende und Steuerzahler. Oder Sand in den Augen ans Volk.

Das Ganze wird mit den subjektiven Adjektiven wie "bankrott, zahlungsunfähig, flexibel" und viele andere negativen Wörter wunderbar aufgeheizt.

Vorwort

Der frühere Bundesrat Otto Stich hat damals die Pensionskasse des Bundes bankrott geschlagen. D.h. die Versicherten der PK des Bundes haben damals bis zur Hälfte ihrer Ersparnissen verloren. Dieser Verlust in der PK des Bundes war sehr schmerzlich für die berner Beamten und ist sehr einfach zu erklären. Otto Stich hat auf Druck der Beamten immer wieder die laufenden und zukünftigen Renten erhöht. Aber eine Pensionskasse läuft ja im Kapitaldeckungsverfahren und nicht im Umlageverfahren wie die AHV. Da hat der Otto einen tödlichen Stich in die Finanzen der Pensionskasse getätigt, da er gar nichts von Kapitaldeckungsverfahren verstand. Eine Rente der Pensionskasse darf ausschliesslich vom vorhandenem Sparkapital finanziert werden. Jede Rentenerhöhung bedarf unverweigerlich einer Kapitalerhöhung. Aber lassen wir diesen Kapitel einmal beiseite.

70 Franken Erhöhung

Bei der Revision der AHV sollen Neurentner 70 Franken mehr Renten bekommen als die Altrentner. Das ist ein versicherungsmathematischer Unsinn, denn die Summe der Neurentner lebt ganz bestimmt länger als die Summe der Altrentner. Also auch hier eine saftige Mehrausgabe die gar nicht nötig wäre. Aber ich verstehe das schon, die berner Beamten sind den Politiker am nächsten und wollen besser gestellt werden. Aber das Jammern der Beamten darf den Politiker grundsätzlich nicht stören.

Mein Vorschlag: Nur den über 90 Jahren alten Rentner Fr. 200.-- Rentenerhöhung gewähren, denn es handelt sich meistens um Pflegefälle und die haben es wirklich nötig. Zudem werden Sie diese Erhöhung nicht so lange wie die Neurentner gebrauchen können und über 90 Jahre alte Rentner hat es zahlenmässig weniger als Neurentner. Da würde die AHV sparen und mit den 200 Franken wirklich etwas Sinnvolles tun.

Aber mich stört insbesondere daran, dass man bei den Neurentner ein deutsches Modell einführen will. "Deutschland, Deutschland über Alles"!

Heutiges Umlageverfahren der AHV

Die AHV läuft ja im Umlageverfahren. D.h. die Abzüge auf den Löhnen werden direkt den AHV-Zweigstellen übermittelt. Diese bezahlen damit die Renten.

Erhöhen sich die Löhne teuerungsbedingt, dann erhöhen sich automatisch die zu leistenden Beiträge. Auch die Alkoholsteuer und die Tabaksteuer kommen dazu.

Genügen die Abzüge der Löhne, der Alkoholsteuern und der Tabaksteuern nicht mehr, dann könnte die AHV einfach die Rentenerhöhungen stoppen. Mit den Jahren und den Lohnerhöhungen würde sich das Ganze wieder ausgleichen.

19,55 % soll der Bund zahlen

Irgendwo habe ich entnommen, dass der Bund 19,55 % an die AHV bezahlt. Das ist eine widerliche Aussage, weil der Bund gar nichts ist. Der Steuerzahler berappt diese 19,55 % denn die Bundeskasse gehört dem Steuerzahler und nicht der Regierung. Und dem Steuerzahler will man ja auch noch die MWST erhöhen.

Selbständigerwerbende

"Das Privileg von Selbständigerwerbenden, dass die Hälfte der Summe von Einkäufen in die Pensionskasse vom AHV-pflichtigen Einkommen abgezogen werden kann, wird gestrichen."

Wie bitte? Die Arbeitnehmer dürfen sich weiterhin in der PK einkaufen und die Einkäufe vom steuerbaren Einkommen abziehen aber den Selbständigerwerbenden wird die AHV-Freistellung zu 50% als "Privileg" getarnt gestrichen? Was bekommen denn nun die Selbständigerwerbende als Ausgleich?

Anmerkung: Die Selbständigerwerbenden haben heute keine Arbeitslosenversicherung, keine obligatorische Lohnausfallversicherung und keine obligatorische Pensionskasse. Sie sind sozialmässig nur auf sich selbst gestellt. Wenn Sie sich dann bei der kantonalen Pensionskasse anmelden, dann versucht man dort sie abzuwimmeln. Habe es selbst in meinen Freundeskreis erleben dürfen. Wer über 50 ist und sich bei der kantonalen PK anmeldet ist "uninteressant". Diese Schlechterstellungen der Selbständigerwerbenden wurde in der AHV-Revision 2020 nicht berücksichtigt. Warum auch? Was interessiert das schon die Beamten des Bundes?

Mein Vorschlag: Die Selbständigerwerbende in die kantonale Pensionskasse oder Verbandskasse zwingen und den Angestellten gleichstellen.

Kapitalauszahlungen der Pensionskassen

Die Kapitalauszahlungen der Pensionskassen sind das eigentliche Problem des Ganzen und machen das BVG vollkommen Unnütz. Sinn und Zweck einer Pensionskasse wäre einen gewissen Lebensstandart zu sichern. Wenn man mit dem Kapital Schulden bezahlt oder eine Wohnung kauft, so bleibt dem Versicherten nur noch die AHV. Wie will diese/dieser dann die Miete oder die Amortisation seiner Wohnung noch bezahlen. Die Kapitalauszahlung der PK-Gelder zerschmettert den Sinn und Zweck des BVG. Dieses Problem wurde vom Bundesrat nicht, oder nicht genügend behandelt.

Mein Vorschlag: Im BVG-Breich jegliche Kapitalauszahlung verbieten und zwar ab sofort.

Dazu habe ich bereits seid langem etwas geschrieben: Kapital oder Rente?