Leistung- oder Beitragsprimat?


Beitrags- oder Leistungsprimat?

Beitragsprimat und Leistungsprimat sind zwei grundverschiedene Systeme in den Lebens- und Sozialversicherungen. Sie unterscheiden sich hauptsächlich in der Finanzierungsform. Leistungsprimat ist ein Luxusgut das sich früher nur Banken, Versicherungen und Beamtenkassen leisten konnten. Es ist schlichtweg das Beste und das absolut teuerste Modell.

Welches System ist nun das Richtige?

Vorerst ein apartes Beispiel von Leistungsprimat und Beitragsprimat:

Sie fahren an der Tankstelle und wünschen vom Tankwart:
"Ein voller Tank bitte!"
Sie fordern also eine LEISTUNG. Erst nach dem Füllen des Tanks sagt ihnen der Tankwart was es kostet. Sie müssen unausweichlich das Zahlen, was gefordert wird. Das ist Leistungsprimat.

Sie fahren an der Tankstelle und wünschen vom Tankwart:
"Fr. 50.-- Benzin bitte!"
Sie kommunizieren dem Tankwart, dass die Benzinmenge Fr. 50.-- nicht überschreiten darf. Sie geben einen BETRAG an. Es darf einen bestimmten Beitrag nicht überschreiten. Wieviel Benzin es dann gibt, sehen sie an der Tanksäule erst nachdem die Fr. 50.-- aufgebraucht sind. Das ist Beitragsprimat.

Das Leistungsprimat im Erlebensfall (Pensionierung)

Das Leistungsprimat verspricht fixe Leistungen im Erlebensfall oder Versicherungsfall. Diese Leistungen sind meistens in % des letzten Lohnes vorgegeben. Z.B. 60% des letzten versicherten Lohnes bei der Pensionierung ergibt dann die Rente. Gleichwohl wie hoch dieser Lohn ist und egal ob der Arbeitgeber es im letzten Jahr um 10% erhöht hat, um dem pensionierten Arbeitnehmer einen Gefallen zu tun.

Die zu zahlenden Beiträge müssen jedes Jahr neu berechnet werden. Dabei muss der Versicherungsmathematiker Folgendes in Betracht ziehen:

  • die zukünftige Lebensdauer der aktiven Versicherten und der Pensionierten (Mortalität);
  • die kürzlich erfolgten Invalidisierungen und das zukünftige Risiko auf Invalidität (Morbidität) der Versicherten;
  • Der Zinsablauf der letzten Jahrzehnten, projiziert auf die zukünftigen Jahren.
  • Wehe aber dem Leistungsprimat, wenn eine überdurchschnittliche Inflation eintritt. Die Lohnerhöhungen die daraus resultieren machen dann dieses System unbezahlbar.

    Sollte dann die Lebensdauer der Rentner plötzlich stark zunehmen, wie wir es in den letzten Jahren erlebt haben, dann ist das Leistungsprimat gar nicht mehr finanzierbar.

    Das Beitragsprimat im Erlebensfall (Pensionierung)

    Das Beitragsprimat verspricht gar keine Leistungen, sondern erstellt eine voraussichtliche Hochrechnung der nicht garantierten Leistungen im Erlebensfall. Diese Leistungen sind von folgenden Faktoren abhängig.

    Die nicht garantierte Hochrechnung des Alterskapital, beruht auf folgende Faktoren:

  • die vergangene Zinsentwicklung und die vergangenen Renditen auf den Kapitalien;
  • die regulären Jahresbeiträge, ohne Inbezugnahme der Teuerung.
  • Auf das zukünftige Alterskapital, das voraussichtlich auf folgenden Faktoren beruht:

  • die voraussichtliche, zukünftige, nicht garantierte Zinsentwicklung auf das Pensionskassenvermögen;
  • der zukünftige, unvorhersehbare Risikoverlauf bei Tod und Invalidität;
  • Wenn eine überdurchschnittliche Inflation eintritt, dann erhöhen sich meistens die Löhne und die Beiträge fallen dann automatisch höher aus. Das heisst: Das voraussichtliche Alterskapital, und die daraus resultierenden Leistungen fallen so auch höher aus. Jedoch niemals in dem Masse wie beim Leistungsprimat.

    Sollte dann die Lebensdauer der Rentner plötzlich stark zunehmen, wie wir es in den letzten Jahren erlebt haben, dann wird es für die Beitragsprimat-Pensionskasse ebenfalls teuer.